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   OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16   

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https://dejure.org/2017,64123
OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16 (https://dejure.org/2017,64123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.01.2017 - 12 Wx 22/16 (https://dejure.org/2017,64123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 12 Wx 22/16 (https://dejure.org/2017,64123)
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  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 122/14

    Inhaltsänderung; Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16
    Davon werden nur Inhaltsänderungen erfasst, die sich auf bloße inhaltsändernde Modalitäten des Rechts beschränken, keine Änderungen, die die Rechtsinhaberschaft betreffen (z. B. OLG Hamm, MDR 2014, 1386; Mü-Ko/Kohler, Rdn. 2 zu § 877 BGB; Staudinger/Gursky, Rdn. 8 zu § 877 BGB).

    Die Gegenansicht, die ohne weitere Begründung zumindest dann, wenn bei mehreren Berechtigten später ein weiteres herrschendes Grundstück hinzutritt, dies als eine Inhaltsänderung betrachtet und eine Neubestellung nicht für erforderlich erachtet (z. B. Erman/Grziwotz, Rdn. 5 zu § 1018 BGB; Weber, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2014, 15 W 122/14, Notar 2015, 94), überzeugt demgegenüber nicht.

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16
    Den eine Zwischenverfügung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (z. B. BayObLGZ 1990, 6).
  • OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16
    Bei einer Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt nach § 1025 Satz 1 BGB eine Grunddienstbarkeit für alle Teile des Grundstücks fortbestehen (z. B. OLG Celle, FGPrax 2010, 224; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 1166).
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